Judit Peter / PEXELS

Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit wird als Abschlussarbeit des Bachelorstudiums angefertigt und schließt mit einer Abschlusspräsentation ab. Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem der Informatik oder eines Anwendungsgebietes selbständig mit den Methoden der Informatik zu bearbeiten. In Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer kann die Arbeit auf Deutsch oder Englisch verfasst werden. Die formalen Details zur Bachelorprüfung regelt die Prüfungsordnung für den Bachelor Informatik, dort Abschnitt II (ab Seite 12). Die Bachelorarbeit zusammen mit dem Kolloquium decken 12 + 4 LP ab. 


Thema und Betreuerin/Betreuer

Während Ihres Studiums werden Sie sicherlich ein Interesse für bestimmte Gebiete der Informatik entwickeln. Sie sollten daher schon früh (ab dem 4. Semester) die Bachelorarbeit planen und in Ihrem Interessengebiet entsprechende (vertiefende) Vorlesungen, Seminare oder Praktika belegen. Die verschiedenen Arbeitsgruppen der Informatik bieten hierzu ein reichhaltiges Lehrangebot. Gehen Sie früh auf eine Dozentin oder einen Dozenten zu und besprechen Sie mögliche Themen, Ausrichtungen und Voraussetzungen für eine Bachelorarbeit in dem jeweiligen Gebiet; natürlich können Sie auch selbst Vorschläge für eine Arbeit machen. Beachten Sie, dass nur Dozentinnen und Dozenten der Informatik die Prüfungsberechtigung für Abschlussarbeiten in der Informatik haben! 

Externe Abschlussarbeiten in einem Unternehmen oder ausseruniversitären Einrichtung erfordern, dass eine Dozentin bzw. ein Dozent der Informatik die Betreuung der Arbeit übernimmt. Bevor Sie also eine externe Bachelorarbeit annehmen, sollten Sie vorher die Betreuung von Seiten der Informatik abklären, sprich, sich eine Betreuerin bzw. einen Betreuer in der Informatik suchen!

Insgesamt gilt, dass Sie früh mit der Planung der Bachelorarbeit beginnen sollten und nicht erst, wenn Sie alle sonstigen Studienleistungen erbracht haben.


Beginn und Anmeldung der Bachelorarbeit

Wie oben angemerkt, sollten Sie sich frühzeitig mit einem Thema und einer Betreuung für die Bachelorarbeit beschäftigen. Grundlage für eine Anmeldung der Bachelorarbeit sind die Zulassungsvoraussetzungen wie in § 15 der Prüfungsordnung beschrieben. Weiterhin empfiehlt es sich bei Anmeldung der Abschlussarbeit mit dem Prüfungssekretariat  abzuklären, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind bzw. ob alle Leistungen im LSF korrekt eingetragen sind. 

Für die offizelle Anmeldung zur Bachelorarbeit ist das jeweilige Formular 

auszufüllen, von der Betreuerin bzw. dem Betreuer zu unterschreiben und im Prüfungssekretariat abzugeben. Die Anmeldung ist erst gültig, wenn sie im Prüfungsekretariat eingegangen und im LSF eingetragen ist! Sie haben dann 3 Monate bzw. 4 Monate (bei noch nicht vollständig erbrachten Prüfungsleistungen), um die Arbeit fertigzustellen und einzureichen.

Der Zeitraum zur Erstellung der Bachelorarbeit kann auf begründeten Antrag (z.B. Krankheit) beim Prüfungsausschuss einmalig um maximal sechs Wochen verlängert werden. Der Antrag (MS Word Dokument) muss von der Betreuerin bzw. dem Betreuer befürwortet und beim Prüfungssekretariat eingereicht werden. Der Prüfungsausschuss wird dann den Antrag prüfen und Sie über die Entscheidung informieren. 


Format der Arbeit

Der Aufbau einer Bachelorarbeit variiert natürlich von Arbeitsgruppe zu Arbeitsgruppe. Sie sollten bei der Betreuerin bzw. dem Betreuer Ihrer Arbeit auf jeden Fall nach (guten) Beispiel-Arbeiten aus der Arbeitsgruppe fragen, damit Sie einen Eindruck von Struktur, Stil und Umfang bekommen. Viele Arbeitsguppen bieten auch weitere Informationen ("Dos and don'ts") zur Erstellung von Bachelorarbeiten an. Folgendes Schema dient als Orientierung für die Strukturierung einer Bachelorarbeit:

  • Titelseite, im oberen Teil mittig zentriert:
    • Universität Heidelberg
    • <Institutsname>
    • <Name der Arbeitsgruppe>
    • Bachelorarbeit
    • <Titel der Arbeit> 
  • Titelseite, unten, linksbündig:
    • Name: <Name>
    • Matrikelnummer: <Matrikelnummer>
    • BetreuerIn: <Name>
    • Datum der Abgabe: <Datum>
  • Auf der Titelseite und auch auf keiner der anderen Seiten sind Logos erlaubt, auch nicht und vor allem nicht das der Universität!
  • Auf einer neuen Seite die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung
  • Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache (jeweils auf einer eigenen Seite)
  • Inhaltsverzeichnis
  • Kapitel der Arbeit mit abschliessenden Literaturverzeichnis und optionalen Anhängen

Hier finden Sie ein Beispiel-PDF zu den ersten Seiten einer Bacherlorarbeit. In Absprache mit der Berteuerin bzw. dem Betreuer kann die Arbeit natürlich auch auf Englisch verfasst werden.

 


Abgabe und Präsentation

Die fertige Bachelorarbeit ist bis zum Abgabetermin im Prüfungssekretariat einzureichen und zwar in Form einer PDF-Datei (an sekretariat@informatik.uni-heidelberg.de) und zwei gedruckten Exemplaren (kein Ringbuchbindung, gerne doppelseitig). Zu den formalen Details siehe auch § 18 der Prüfungsordnung

Die Präsentation der Bachelorarbeit erfolgt im Rahmen des Bachelorkolloquiums. Das Kolloquium soll zeigen, dass die zu prüfende Person über ausreichende Kenntnisse in den Grundlagen des Themas der Bachelorarbeit und der angrenzenden Gebiete verfügt. Es ist in der Regel spätestens vier Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit zu absolvieren. Details zum Bachelorkolloquium regelt der § 19 der Prüfungsordnung und sind mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer abzusprechen.

Beachten Sie, dass das Bachelorkolloquium allen Studierenden und Lehrenden der Studiengänge der Informatik bekannt gemacht wird. Die Ankündigung erfolgt über die Betreuerin bzw. den Betreuer der Arbeit mindestens eine Woche vor der Präsentation über entsprechende Mailing-Listen. 

Über die bestandene Bachelorprüfung soll in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Bewertung der letzten Prüfungsleistung, sprich, der Präsentation, und Eingang des Gutachtens ein Zeugnis in deutscher und englischer Sprache ausgestellt werden.

Bitte teilen Sie vor Ausstellung des Zeugnisses dem Prüfungssekretariat mit, welche Pflichtmodule Sie streichen lassen möchten (PO vom 29.9.21, Berechnung der Gesamtnote §20 (3)).