JAY ZHANG /UNSPLASH

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Im Folgenden beschreiben wir den Prozess zur Anerkennung von Prüfungsleistungen von Studierenden von anderen Universitäten oder im Rahmen von Auslandsaufenthalten.

  • Anfragen bzgl. der Anrechenbarkeit im Rahmen der Studienprogramme der Informatik erfolgen per E-Mail an das Prüfungssekretariat der Informatik. In den meisten Fällen werden Studierende dann darauf hingewiesen, dass hierzu ein Formular (PDF oder MS-Word, deutsch- und englischsprachig) zur Verfügung gestellt wird, das Studierende auszufüllen und an das Prüfungssekretariat zu senden haben.

    Bitte legen Sie diesem Formular Leistungsbescheinigungen (Transkript, Scheine, ...) und Modulbeschreibungen (in deutsch oder ggf. englisch) der Veranstaltungen, die Sie anerkennen lassen möchten, bei. Bitte fügen Sie nur die Modulbeschreibungen der Veranstaltungen bei, die Sie anerkennen lassen möchten, nicht ganze Modulhandbücher.
     
  • In dem Formular sollen Studierende u.a. in Form einer Tabelle angeben, welche Lehrveranstaltungen sie sich als welche Lehrveranstaltungen im jeweiligen Studienprogramm der Informatik anrechnen lassen möchten. Anzugeben sind für jeden Eintrag neben dem Namen, der Art und den LP der anzurechnenden Lehrveranstaltung auch ein Link auf die Modulbeschreibung der Lehrveranstaltung an der jeweiligen Einrichtung.
     
  • Anerkennungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts erfolgen sollen, werden in den meisten Fällen vorab besprochen. Bei Abweichungen von diesen Absprachen, oder wenn es keine vorab Absprachen gab, werden die Anerkennungen nach der Rückkehr individuell geprüft.
     
  • Im Rahmen einer Prüfung, die vom Prüfungsausschuss bzw. dessen dazu beauftragten Vorsitzenden mit Unterstützung des Prüfungssekretariats durchgeführt wird, werden zu jeder Lehrveranstaltung die Inhalte mit denen der Lehrveranstaltungen im angegebenen Studienprogramm in der Informatik verglichen, basierend auf den jeweiligen Modulbeschreibungen. In einigen Fällen können Lehrveranstaltungen eins-zu-eins (insbesondere bzgl. LP) angerechnet werden, aber es kann zum Beispiel auch Fälle geben, in denen zwei anzuerkennende Lehrveranstaltungen in eine Lehrveranstaltung abgebildet werden. Dies ist ein sehr individueller Prozess, der sich nach den Inhalten und den nachzuweisenden Kompetenzen der anzurechnenden Lehrveranstaltungen richtet. Generell gilt aber, dass hinsichtlich Inhalten und Kompetenzen eine Überschneidung von mind. 50% vorliegen muss. Dies gilt insbesondere für Vorlesungen, auf denen im Studium weitere Vorlesungen aufbauen. Ist dies nicht erfüllt, wird in der Regel die Anerkennung versagt.
     
  • Wir weisen Studierende darauf hin, dass eine formale Anerkennung nur erfolgt, wenn sie sich nachweislich an der Universität Heidelberg eingeschrieben haben. Vorher machen wir nur sehr allgemeine, nicht bindende Aussagen. Viele Studierende "shoppen" nach Universitäten, die möglichst viele Lehrveranstaltungen anerkennen. Da der Prozess der Prüfung von Anerkennung sehr arbeitsaufwendig ist, führen wir diesen daher nur nach Einschreibung an der Universität Heidelberg durch. Dies teilen wir Studierenden auch so mit, geben aber oft einen Ausblick darauf, was anrechenbar sein könnte.
     
  • Bitte prüfen Sie in Ihrer Leistungsübersicht im LSF, ob die Leistungen eingetragen wurden. Es ist nicht immer möglich, Benachrichtigungen zu verschicken.

Formular Anerkennung von Prüfungsleistungen